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HG-Frauen spielen keine Oberliga mehr

Handball: Umfangreiche Namensänderungen der Spielklassen

Die Überschrift mag reißerisch klingen, weist aber auf gravierende Veränderungen hin, die im deutschen Handballsport anstehen, denen wir uns nun im dritten Teil der sich damit beschäftigenden Serie widmen wollen.

Denn die Fans müssen sich nach Ablauf des aktuellen Spieljahres an zahlreiche neue Spielklassenbezeichnungen, neue Ligen und Bereichszuschnitte gewöhnen, was zum Beginn der nächsten Saison bestimmt eine Zeitlang für zumindest leichte Verwirrung sorgen wird. Doch die jetzigen Oberliga-Handballerinnen der HG Oftersheim/Schwetzingen werden selbstverständlich viertklassig bleiben.

Keine Badenliga mehr

Die anstehenden Veränderungen sind aber (zunächst) keine Strukturreform der Spielklassen, einzig eine Umbenennungsaktion. Es wird auch zum Beispiel für die HW Plankstadt keine Badenliga mehr geben. Diese Etage, die fünfte Ebene, wird künftig als Oberliga firmieren. 

Bis zur abgebrochenen Saison 2019/20 spielten die tieferangesiedelten Mannschaften auf Kreisebene, jene unseres Verbreitungsgebietes in den Kreisligen und -klassen Mannheims. Ab Herbst 2020 waren die sechs Gebietskörperschaften des Badischen Verbands (BHV), die Kreise Mannheim, Heidelberg, Neckar-Odenwald, Bruchsal, Karlsruhe, Pforzheim in zwei Bezirken, Rhein-Neckar-Tauber und Alb-Enz-Saal organisiert, ausgetragen wurden aber nur wenige Partien bis im Oktober der Spielbetrieb erneut eingestellt wurde. Erst seit 2021/22 wurden die Spielpläne komplett umgesetzt. Der umformierte BHV hat aber kaum Zeit, sich an die neuen regionalen Gegebenheiten so richtig zu gewöhnen. Auch in Württemberg gibt es erst seit 20/21 eine runderneuerte Spielklassenstruktur. Es steht für alle nun die nächste große Umstellung bevor, die ab 2025/26 greifen soll, wenn der BHV aufgelöst werden soll und mit den anderen beiden baden-württembergischen Verbänden verschmilzt.

Einheitliche Spielklassenbenennung ab 24/25

Umgewöhnen müssen sich viele jedoch schon zuvor, denn der Deutsche Handballbund (DHB) hat in der aktuellen Version der Spielordnung beschlossen, eine verpflichtende Benennung umzusetzen. Die Landesverbände ziehen allmählich nach. So hat der BHV letzte Woche (6. Febraur) diese Vorgabe in seinen Statuten verankert. 

Die jeweils höchste Spielklasse der Landesverbände (oder einer „Förderregion“ wie Baden-Württemberg) heißt dann Regionalliga. Darunter wird es, ebenso verpflichtend zu benennen, Oberligen, Verbandsligen und Landesligen geben. Ab der achten Spielebene wird – sofern ausreichend große Mannschaftszahlen existieren – in Bezirksoberligen (Kreis-/Regionsoberligen in manchen Verbänden), Bezirksligen (neunte Spielebene) sowie fortlaufend numerierten Bezirksklassen gespielt. Analog gilt dies auch für alle Jugendklassen.

Während die einheitliche Spielklassenbenennung in Baden-Württemberg kaum für gravierende Veränderungen sorgt oder teilweise sogar schon umgesetzt ist, sorgt sie anderswo für Unmut. So zum Beispiel im Bereich Niedersachsen/Bremen, wo bislang (und auch noch nicht solange) in den zwei Oberligen Niedersachsen (Ost) und Nordsee (Niedersachsen West und Bremen) gespielt wurde. Diese werden nun zu einer eingleisigen Regionalliga fusioniert mit entsprechend größerer Fläche, weiteren Fahrten und vermehrten Ab- und Aufstiegen, je nachdem auf welchem Level ein Team sich befindet. 

„Harz“ muss erlaubt sein

Im Spielbetrieb aller dem DHB zugeordneten Spielklassen (inklusive der Qualifikationswettbewerbe zu diesen Ligen) sowie den Regionalligen der Landesverbände (Erwachsene und bis einschließlich C-Jugend im männlichen Bereich und B-Jugend im weiblichen Bereich) muss dabei die Nutzung eines Haftmittels gestattet sein (Amtliche Bekanntmachung gemäß § 50 DHB-Satzung, Juni 2023). Dies ist in vielen Teilen Deutschlands bislang absolut nicht üblich und viele Gemeinden und Landkreise sperren sich noch dagegen. Auf die betroffenen Vereine kommen im Zweifelsfall erhöhte Kosten, schlimmstenfalls Rückzuge aus ihren Ligen oder Abmeldungen zu. Die Landesverbände können für ihren Bereich in Einzelfällen (beispielsweise bei einzelnen Mannschaften, jedoch nicht ganzen Spielklassen) vorläufig befristete Ausnahmen zulassen. Dies gilt nicht für die Qualifikationswettbewerbe für den Spielbetrieb des DHB. mj

Bild: Lutz Rüffer

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